Endergebnisse RWK 2025 Luftdruckwaffen
Der RWK in den Luftdruckdisziplinen auf Kreisebene ist beendet!
Hie die Ergebnisse nach Abschluss des 4. Durchgangs:
Hier die Ergebnisse nach dem 3. Durchgang:
Ergebnisse nach Ende des 2. Durchgangs:
Der RWK in den Luftdruckdisziplinen auf Kreisebene ist beendet!
Hie die Ergebnisse nach Abschluss des 4. Durchgangs:
Hier die Ergebnisse nach dem 3. Durchgang:
Ergebnisse nach Ende des 2. Durchgangs:
Am 8.02.2025 war es wieder soweit, die jüngsten Schützen unseres Kreisverbands trafen sich in Steimke um sich in verschiedenen Disziplinen zu messen.
Bei KVM Lichtpunkt starteten 34 Einzelschützen und erzielten tolle Ergebnisse.
Leif Marius Harms von der SGes Schne-Küs-Te erreichte als einziger, mit herausragenden 204,4 Ringen, ein Ergebnis über 200 bei den Lichtpunktschützen.
In den Disziplinen Luftgewehr /Luftpistole /Luftgewehr Auflage gab es insgesamt 72 Einzelstarts und 18 Mannschaften.
Maximilian Großmann von der SGes Steinhorst erzielte in der Disziplin Luftgewehr Auflage mit insgesamt 209 Ringe ein sehr gutes Ergebnis und wurde 1 von 16.
Die Ergebnisse der diesjährigen Kreismeisterschften Luftdruck:
Der KSV Isenhagen-Wittingen richtet für alle Vereine am Samstag den 29. März 2025 wieder eine
Kreismeisterschaft im Anschlag sitzend Auflage (KSV Anschlag „hingelümmelt“) auf dem Schießstand in Ummern aus!
Der Anschlag/ Wettbewerb KVM 2025 sitzend Auflage (KSV-Anschlag „gelümmelt“) wird in Anlehnung an den RWK sitzend Auflage durchgeführt!
Näheres entnehmt bitte der Ausschreibung!
Bei Fragen hierzu stehe ich natürlich gern zur Verfügung!
Teilnahmeberechtigt an diesem kreisintern ausgetragenen Wettbewerb sind ALLE!! Vereine und Schützen
des Kreisschützenverbandes Isenhagen-Wittingen! Eine Mitgliedschaft im LSB ist nicht nötig! Lediglich die Mitgliedschaft im Verein ist notwendig!
Der Meldeschluss zur dieser KVM ist der 14. Februar 2025.
Zur Anmeldung bitte ausschließlich dieses Formular zu verwenden:
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) zur Pflicht.
Während Umsätze, die steuerfrei sind, Kleinbeträge bis 250 Euro oder Rechnungen mit ausländischen Beteiligten von der E-Rechnungspflicht ausgenommen bleiben, müssen Vereine und gemeinnützige Organisationen dennoch sicherstellen, dass sie elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.