Informationen zur neuen Verordnung des Landes Niedersachsen vom 06.07.2020
Und hier die nächste neue Verordnung:
Und hier die nächste neue Verordnung:
Die Schützenvereine hatten wegen der Corona-Pandemie ihre Schießanlagen geschlossen. Langsam setzen zwar Lockerungen ein, die allerdings die Betreiber von Schießanlagen vor eine neue Herausforderung stellen: Die Wiederinbetriebnahme nach dem langen „Lock-Down“ unter Beachtung der Trinkwasserhygiene.
Der Schützenbruder Jens Schiedrich bietet aufgrund seiner beruflichen Erfahrungen zwei kostenfreie Webinar-Termine (Online-Präsentationen) zum Thema Trinkwasserhygiene an, auf die wir gerne aufmerksam machen möchten. In jeweils ca. 45 Minuten gibt es einen kleinen Einblick in die Welt der Trinkwasserhygiene und wertvolle Tipps zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage.
Es sind dafür zwei Termine vorgesehen: 29.06.2020 (Montag) um 17:00 Uhr und 02.07.2020 (Donnerstag) um 18:00 Uhr.
Für die Teilnahme benutzen sie bitte folgende Einwahldaten:
Nach der neuen Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 22. Mai 2020 ist die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen wieder zulässig.
Es wird nicht mehr zwischen Outdoor- und Indoor-Sportanlagen unterschieden, so dass es für alle Schieß-Sportanlagen gilt. Alle Sportler dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln der Sportausübung nachgehen. Für die Regelungen und deren Einhaltung ist immer der Betreiber verantwortlich. Er kann, muss aber nicht die Schieß-Sportanlage öffnen.
Link zur neuen Verordnung: https://www.niedersachsen.de/download/155543
Wir verweisen im Besonderen auf § 1 (8):
Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn
1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4. Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, geschlossen bleiben,
5. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
6. Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.
Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.
Bei dem Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb sind natürlich die in der Verordnung geregelten Vorgaben zu beachten. Außerdem ist die Erstellung eines an die konkreten Bedingungen vor Ort angepassten Schutz- und Hygienekonzeptes weiterhin unverzichtbar.
Der Bundesstützpunkt Hannover wird voraussichtlich ab 02.06. alle Schießstände öffnen (bisher nur KK 50m und KK 100m). Der genaue Termin wird rechtzeitig auf der Homepage www.nssv.de veröffentlicht.
Schützenfeste und Versammlungen – ausgenommen Gremiensitzungen gemäß § 1 (5a) – sind weiterhin bis auf weiteres noch verboten.
25.05.2020
Schützenbund Niedersachsen e.V.
Das Land Niedersachsen hat heute eine neue Nds. Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus veröffentlicht.
Link: Zusammenfassung der neuen Nds. Verordnung
Link: Gesamtes Dokument der neuen Nds. Verordnung (Änderungen sind farblich markiert)
Das Thema ist präsenter denn je durch die aktuelle Rassismus-Debatte in den USA und weltweit: Extremismus jeglicher Art ist immer und überall zu verurteilen und hat natürlich auch in Schützenhäusern und -vereinen nichts zu suchen. Der Deutsche Schützenbund hat nun den ersten Schritt seines Projektes „Schützen gegen Extremismus“ erfolgreich auf den Weg gebracht.
Hier geht es zur Mitteilung des DSB: Schützen gegen Extremismus: Der DSB-Flyer ist fertig
Die niedersächsische Landesregierung hatte in dieser Woche ein Lockerungskonzept aufgestellt, die Regierungschefs der Länder haben sich gestern mit der Kanzlerin kurzgeschlossen, deshalb jetzt diese Informationen vom Schützenbund Niedersachsen über die Landesschützenverbände NWDSB, NSSV sowie HH und Umgebung an alle Niedersächsischen Schützenvereine!
Link zur neuen Verordnung vom 05.05. mit sichtbaren Veränderungen: https://www.niedersachsen.de/download/154924
Bogenschießen im Freien und Wurfscheibenschießen sind bei Beachtung der Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen wieder zulässig. Dazu muss vom Betreiber ein Konzept erstellt und dann auch durchgesetzt werden. Das gilt für nichtüberdachte Schießstände auch dann, wenn der Schütze in einem überdachten Bereich steht, der nach vorne offen ist (offene Schießstände gemäß Schießstandrichtlinie Ziffer 2.1). Das hat heute das Ministerium bestätigt. Dabei wurde ausdrücklich auf die Gültigkeit entsprechender Empfehlungen des DOSB und des DSB verwiesen, die von der Politik akzeptiert werden.
Link zu den DSB-Empfehlungen: https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/UEbergangsregeln/Schiess-_und_Bogensport_in_Zeiten_der_Corona-Pandemie_DSB-Stellungnahme_2020-04-22.pdf
Deshalb ist auch beabsichtigt, dass nächste Woche die betroffenen Teile des Bundesstützpunktes Hannover (KK 50m und KK 100m) wieder geöffnet werden. Der Termin wird rechtzeitig auf der Homepage www.nssv.de veröffentlicht.
Die Öffnung der Schießstände, die die Voraussetzungen erfüllen, ist Sache der Betreiber, also in den meisten Fällen der Vereine! Die Vereine dürfen also bei entsprechend vorhandenen Konzept öffnen, müssen aber nicht öffnen. Geschlossene Schießstände gemäß Schießstandrichtlinie Ziffer 2.1 dürfen zur Zeit nicht genutzt werden.
Schützenfeste und Versammlungen sind (bis auf weiteres) noch verboten.
07.05.2020
Schützenbund Niedersachsen e.V.