Informationen zur neuen Verordnung des Landes Niedersachsen vom 05.05.2020
Die niedersächsische Landesregierung hatte in dieser Woche ein Lockerungskonzept aufgestellt, die Regierungschefs der Länder haben sich gestern mit der Kanzlerin kurzgeschlossen, deshalb jetzt diese Informationen vom Schützenbund Niedersachsen über die Landesschützenverbände NWDSB, NSSV sowie HH und Umgebung an alle Niedersächsischen Schützenvereine!
Link zur neuen Verordnung vom 05.05. mit sichtbaren Veränderungen: https://www.niedersachsen.de/download/154924
Bogenschießen im Freien und Wurfscheibenschießen sind bei Beachtung der Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen wieder zulässig. Dazu muss vom Betreiber ein Konzept erstellt und dann auch durchgesetzt werden. Das gilt für nichtüberdachte Schießstände auch dann, wenn der Schütze in einem überdachten Bereich steht, der nach vorne offen ist (offene Schießstände gemäß Schießstandrichtlinie Ziffer 2.1). Das hat heute das Ministerium bestätigt. Dabei wurde ausdrücklich auf die Gültigkeit entsprechender Empfehlungen des DOSB und des DSB verwiesen, die von der Politik akzeptiert werden.
Link zu den DSB-Empfehlungen: https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/UEbergangsregeln/Schiess-_und_Bogensport_in_Zeiten_der_Corona-Pandemie_DSB-Stellungnahme_2020-04-22.pdf
Deshalb ist auch beabsichtigt, dass nächste Woche die betroffenen Teile des Bundesstützpunktes Hannover (KK 50m und KK 100m) wieder geöffnet werden. Der Termin wird rechtzeitig auf der Homepage www.nssv.de veröffentlicht.
Die Öffnung der Schießstände, die die Voraussetzungen erfüllen, ist Sache der Betreiber, also in den meisten Fällen der Vereine! Die Vereine dürfen also bei entsprechend vorhandenen Konzept öffnen, müssen aber nicht öffnen. Geschlossene Schießstände gemäß Schießstandrichtlinie Ziffer 2.1 dürfen zur Zeit nicht genutzt werden.
Schützenfeste und Versammlungen sind (bis auf weiteres) noch verboten.
07.05.2020
Schützenbund Niedersachsen e.V.