Auch wenn es in 2020 keine Schützenfeste oder größere sportliche Ereignisse gegeben hat, gibt es sicherlich wieder verdiente Mitglieder in euren Reihen.
Deshalb nicht vergessen: Stichtag für den Ehrungsantrag für 2021 ist der 01.01.2021!
Hier die Anträge:
Kinder und Jugendliche sind von der Corona-Pandemie besonders betroffen. Junge Menschen brauchen Lern-, Erfahrungs- und Freiräume zur Persönlichkeitsentwicklung. Sie brauchen, neben digitalen Angeboten der Jugendarbeit, auch direkte Kontakte – den Austausch mit Menschen ihrer Altersgruppe sowie älteren Vertrauenspersonen außerhalb familiärer Zusammenhänge und im Sportverein. Aktivitäten der Jugendarbeit im Sport bieten ihnen die Möglichkeit, ihre persönlichen Fähigkeiten und soziale Kompetenzen zu erleben und zu erweitern.
Die Sportjugend und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen e.V. haben in Abstimmung mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport, daher kurzfristig für den Zeitraum 12. November bis 31. Dezember 2020 aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen ein Sonder-Förderprogramm für Maßnahmen der Jugendarbeit in Präsenz oder online aufgestellt.
Bei Rückfragen zur Antragstellung können Sie sich an
Karsten Täger, 0511 1268 154, ktaeger@lsb-niedersachen.de oder
Britta Nordhause, 0511 1268 256, bnordhause@lsb-niedersachsen.de
wenden.
Mit den jeweiligen Maßnahmen darf jeweils erst nach Fördermittelzusage der Maßnahme durch die Sportjugend Nds. begonnen werden.
16.11.2020
Sportjugend im LandesSportBund Niedersachsen e. V
Der Kreisschützenverband Isenhagen-Wittingen hat 8 neue Inhaber einer Jugendbasis Lizenz.
An zwei Tagen wurden die Bereiche Pädagogik und Kind / Jugend gerechte Vermittlung schießsportpraktischer Inhalte eingehend behandelt. Weiterhin wurde die rechtliche Stellung des Jugendwartes in Bezug auf den Sorgfaltspflichten, Haftung und die Aufsichtspflichten aufgrund gesetzlicher Vorgaben und das Vertragsverhältnis Eltern-Verein durchleuchtet. Ein weiterer Inhaltsbereich waren die Entwicklungsstufen in den verschiedenen Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen. Ein Jugendbasislizenzinhaber ist sich seiner Aufsichtspflicht gegenüber den Ihm anvertrauten jungen Menschen bewusst und richtet sein persönliches Verhalten danach aus.
Ausbilder Erich Jendrischek vermittelte wie wichtig es sei, der Jugend ein Gemeinschaftsgefühl, Disziplin und natürlich ganz viel Freude bei der Ausübung des Sportes zu haben. In der heutigen Zeit werden neue Lernprozesse benötigt, um die Motivation zu steigern. Mit diesen Wissen werden die Vereine, SV Vorhop e.V ,SSG Darrigsdorf, SGes SSG Hankensbüttel und der MTV Stöcken eine höhere Stufe der Jugendförderung erreichen und dürfen Kinder und Jugendliche nach §27 Abs. 3 des WaffG Beaufsichtigen und Ausbilden.
Gemäß § 26 (1) 2.Satz der neuen Nds. Verordnung gegen die Verbreitung des Corona-Virus mit Wirkung zum 13.07.2020 ist die Sportausübung ohne Abstandshaltung zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt.
Zwecks Bestätigung wurde bei der LSB-Hotline nachgefragt, die in Rücksprache mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport daraufhin die Rückmeldung gegeben hat, dass dies auch für das Sportschießen und somit für die nebeneinander liegenden Schießbahnen gilt.
D.h., es müssen jetzt keine Schießbahnen mehr zwischen den Schützen frei gehalten werden, wenn die Schießgruppe nicht aus mehr als 30 Personen besteht.
Selbstverständlich sind weiterhin die in § 3 und § 4 festgelegten Maßnahmen für das Hygienekonzept sowie die Datenerhebung und Dokumentation zu berücksichtigen.
Möglicherweise legen die Kommunen und die Landkreise weitergehende Regelungen fest. In diesen Fällen sind ggfs. die Vor-Ort-Gegebenheiten mit den Kommunen bzw. den Landkreises direkt abzustimmen. Auf diese Informationen kann entsprechend verwiesen werden.
Die Verordnung kann sich jederzeit in beide Richtungen verändern.
Es ist aber seitens der Landesregierung angedacht, bis zum 31.08.2020 keine Veränderungen mehr vorzunehmen.
17.07.2020
Schützenbund Niedersachsen e.V.