Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) zur Pflicht.
Während Umsätze, die steuerfrei sind, Kleinbeträge bis 250 Euro oder Rechnungen mit ausländischen Beteiligten von der E-Rechnungspflicht ausgenommen bleiben, müssen Vereine und gemeinnützige Organisationen dennoch sicherstellen, dass sie elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Hinweise zum Empfang von E-Rechnungen:
- Die Vereine müssen ab Januar in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen
- Empfehlung: richtet euch eine separate eMail-Adresse dafür ein, z.B. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Um E-Rechnungen zu lesen, gibt es verschiedene Softwaretools, aber in Abstimmung mit dem Absender sollte auch immer eine Übermittlung einer Rechnung als PDF möglich sein (Standard beim ZUGFeRD-Format).
- DATEV -> sinnvoll, wenn sowieso schon Kontakt mit Steuerberater
- Wiso Mein Büro (Buhl Data Service GmbH) -> einmalig registrieren, dann gibt es den Viewer for free -> E-Rechnungen | Der Leitfaden für Unternehmer
- Quba-Viewer – Quba E-Invoice Viewer
- Star Money Basic und Deluxe können E-Rechnungen einlesen und verarbeiten
- Lexware -> E-Rechnung Software
- auch interessant: der Landkreis wird keine E-Rechnungen erstellen, da Körperschaft öffentlichen Rechts, also keine juristische Person
Hinweise zum Erstellen von E-Rechnungen (Pflicht frühestens ab 31.12.2026, bis dahin Übergangsfrist):
- keine E-Rechnungen erforderlich bei:
- Zahlungsaufforderungen im ideelen Bereich
- Rechnungen an Privatpersonen (z.B. Vermietungen)
- Kleinbetragsrechnungen (bis 250€)
- wenn der Verein Kleinunternehmer ist (also keine Steuern zahlen muss z.B. auf Grund vom Nicht-Erreichen der Umsatzgrenze)
Weiterführende Infos gibt es z.B. beim LSB:
Elektronische Rechnungen
Elektronische Rechnungen FAQ