Mit Inkrafttreten der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020 sind auch Vorstandssitzungen wieder erlaubt:

(5 a) Abweichend von Absatz 5 Satz 1 können gewählte Gremien von öffentlichrechtlichen Körperschaften sowie von Vereinen, Initiativen oder anderen ehrenamtlichen Zusammenschlüssen Sitzungen und Zusammenkünfte durchführen, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhält.

Den genauen Wortlaut gibt es auf den Seiten des Landes Niedersachsen: Vorschriften der Landesregierung

 

Auf jeden Fall Abstands- und Hygieneregeln einhalten!